Fahrtenbuch

Durch die Nutzung eines Firmenwagens, entsteht ein geldwerter Vorteil.
Es gibt zwei Möglichkeiten diesen zu ermitteln: Entweder im Rahmen der 1% Regelung oder aber individuell auf Basis der wirklichen Nutzung.

Oft ist die pauschale 1 % Regelung; zu kostspielig da das Firmenfahrzeug zu gering privat genutzt wird oder aber, weil kein Neuwagen, sondern ein gebrauchtes Fahrzeug angeschafft wurde.
Für das Finanzamt ist immer der inländische Listenpreis, zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer, maßgeblich.
Das digitale Fahrtenbuch von TrackBase – Digital für PC, Tablet und Smartphone.

Das Fahrtenbuch oder die 1% Regelung?

Alternativ zur 1% Regelung können Sie auch ein handschriftliches oder aber digitales Fahrtenbuch führen.
So würde das Finanzamt den geldlichen Vorteil nicht pauschal, sondern auf Grundlage wirklicher Nutzungsverhältnisse unter Berücksichtigung der tatsächlich angefallenen Fahrzeugkosten, berechnen.

Als Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Fahrtenbuches (egal ob handschriftlich oder digital geführt), ist das ordnungsgemäße Führen im Sinne der Finanzverwaltung Richtlinien.
Sie können also ein entsprechendes Heft kaufen oder laden sich eine App herunter. Jedoch müssen Sie jeden Tag, die vom Finanzamt geforderten Daten eingetragen.

Da ist ein elektronisches Fahrtenbuch wesentlich einfacher. Je nach Anbieter nimmt es Ihnen einen großen Teil Ihrer Arbeit ab, da die Fahrtdaten automatisch mit einem GPS – Tracker erfasst werden.
Die Erfassung alleine macht aber noch kein von der Finanzverwaltung anerkanntes Fahrtenbuch aus.

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