Verkehrsverstoß

Seit dem 01. Januar 2017 gilt der Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde, dies geht aus dem Beschluss der Kommission für Mindestlohn aus Juni 2016 hervor. Seit dem 01. Januar 2017 gilt der Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde, dies geht aus dem Beschluss der Kommission für Mindestlohn aus Juni 2016 hervor.

Wenn das Gehalt pro Stunde abgerechnet wird, kommt es zu keinerlei Problemen.Wesentlich komplexer wird es allerdings, wenn der Arbeitnehmer ein festes Monatsgehalt erhält.Falls dies der Fall ist, könnte die Stundenzahl eines Monates gerecht werden, die des folge Monats jedoch nicht.

Nehmen wir einmal einen Minijobber als Beispiel:Monatlich darf dieser maximal einen Lohn von 450 Euro beziehen. Somit ist nach der Mindestlohnerhöhung darauf zu achten, dass die Arbeitszeit des Minijobbers, angepasst wird.Der Höchstbetrag von 450 Euro darf also nicht überschritten werden. Rechnerisch betrachtet könnten also nur maximal 50,9 Stunden im Monat abgegolten werden.

Bis zum 31.12.2017 sieht das Mindestlohn Gesetzt vor, dass abweichende tarifvertragliche Regelungen dem Mindestlohn vorgehen. Einige Branchen sind davon betroffen: – Gartenbau- Fleischwirtschaft- Land- und Forstwirtschaft- Bekleidungsindustrie und- Großwäschereien.

Für die genannten Tarifverträge und für Zeitungszusteller, gilt ab 01.01.2017 ein Mindestlohn über die Summe von 8,50 Euro. Auch hier gilt der neue Mindestlohn von 8,84 ab dem ersten Januar.Pflicht zur Aufzeichnung nach dem Mindestlohn- GesetzArbeitgeber müssen nun nach dem Mindestlohn Gesetz die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer dokumentieren. Der Beginn, das Ende und die Dauer müssen ordnungsgemäß festgehalten werden und für zwei Jahre aufbewahrt werden. Wird diese Dokumentationspflicht nicht beachtet oder der Mindestlohn nicht eingehalten, kann das für den jeweiligen Arbeitgeber sehr teuer werden.GPS- Fahrzeugortung als Zeiterfassung der ArbeitBußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro möchte niemand zahlen müssen. Daher nutzen unsere Kunden von TrackBase das GPS-Tracking System als Arbeitszeiterfassung. Der Peilsender wird in ihrem Fahrzeug verdeckt eingebaut und trackt alle Fahrt- und Standzeiten Ihrer Fahrzeuge. Im TrackBase Portal können unsere Kunden so – in Echtzeit- alle Daten beobachten, auswerten und sogar exportieren um Ihre Lohnabrechnung zu erleichtern.
Sie Fragen sich wie das geht? Ein sogenanntes RFID-Lesegerät wir mit einem Tracking System verbunden. Jeder Angestellter erhält einen RFID-Chip, sodass der Beginn und das Ende der Arbeitszeiten genau erfasst werden können.Der Arbeitgeber kann jederzeit im webbasierten TrackBase- Flottenportal die Arbeitszeiten abrufen. Erfüllen Sie nicht nur Ihre Aufzeichnungspflicht, sondern beschleunigen Sie Ihre Lohnabrechnung.

Für Branchen wie: Zeitungszusteller oder aber Kurierdienste bieten wir noch eine Ergänzung an: Die Pausenergänzung.
Dank der Pausenergänzung können Sie in Ihrem TrackBase Portal eine Standzeit von mehr als 15 Minuten eintragen. Diese wird dann als Pausenzeit definiert.

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