Verkehrsverstoß

Wussten Sie das nur ein Verkehrsverstoß Sie zum Führen eines Fahrtenbuches verpflichten kann?

Richtig gehört. Wenn Ihr Verkehrsdelikt mit einem Punkt in Flensburg geahndet wird, könnte auch bald Ihnen die Nachweispflicht drohen. Dies geht aus dem Urteil des Verwaltungsgericht Augsburg hervor. (Az.: Au3K15.1218).

Sie fragen sich Warum?

Ganz einfach: Wenn mit Ihrem Auto eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde sind Sie als Fahrzeughalter in der Pflicht nachweisen zu können, wer mit ihrem Auto wann unterwegs war.
Können Sie dies nicht, weil kein Fahrtenbuch geführt wurde, steht Ihnen möglicherweise bevor ein Fahrtenbuch führen zu müssen.
In Augsburg wurde ein derartiger Fall vor Gericht verhandelt. In dem verhandelten Fall konnte ein Fahrzeughalter nicht erklären, wer an einem bestimmten Datum sein Auto fuhr.
Denn an diesem besagten Tag überholte ein Fahrer außerorts rechts und wurde so straffällig.

 

Fahrer wurde nicht ermittelt

Der Halter des PKWs nannte 10 mögliche Fahrer. Jedoch konnte die Behörde keinen Fahrer ermitteln, sodass das Verfahren eingestellt werden musste.
Auf Verlangen der Behörde sollte der Fahrzeughalter für die kommenden 12 Monate ein Fahrtenbuch führen.
Dagegen lehnte dieser allerdings Einspruch ein. Er begründete seine Entscheidung dadurch, dass die Anhörung erst 18 und nicht wie vorgeschrieben 14 Tage nach dem Verkehrsdelikt erfolgt wäre. Außerdem klagte er, dass die Auflage nicht im Verhältnis stände – da es sein erster Verkehrsverstoß gewesen sei.

 

Der Gerichtsbeschluss

Das Gericht lehnte seinen Einwand ab und entschied das er ein Fahrtenbuch führen müsse. Als Begründung gab das Gericht an, das dafür bereits ein Verstoß genüge, wenn dieser mit einem Punkt in Flensburg geahndet werde.

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