Viele Unternehmer von mobilen Mitarbeitern fragen sich: „Wo ist eigentlich unser Fahrer bzw. Fahrzeug?“ TrackBase liefert Ihnen die Antwort – und zwar sekundenschnell. Nicht nur für einen großen Fuhrpark, sondern auch für die Überwachung von einzelnen Fahrzeugen bietet der GPS Tracker große Vorteile. Online können Unternehmen im Flottenportal einsehen, ob Ihr Fahrzeug rollt? Klar, denn nur ein Fahrzeug im Einsatz bringt Geld. Doch der GPS Sender gibt auch Antworten auf andere Fragen:
1. Ist mein Mitarbeiter schon beim Kunden?
2. Wann kommt die Lieferung an?
3. Welcher Fahrer ist in der Nähe des Kunden?
Aber, wie viel Überwachung ist erlaubt?
Es ist ein heikles Thema: Grundsätzlich sollten sich Unternehmen darauf verlassen können, dass ihre (mobilen) Mitarbeiter sich korrekt verhalten und arbeiten. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Im Zusammenhang mit der Online Überwachung von Dienstwagen gilt: Heimlich geht gar nichts. Wenn das Unternehmen ein GPS Systeem für die Online Überwachung in ihre Fahrzeuge einbaut, müssen die Mitarbeiter informiert werden. Denn aufgrund der Tatsache, dass Fahrzeuge Mitarbeitern zugeordnet werden können, entsteht ein Personenbezug. So handelt es sich bei Standortdaten vom GPS Tracker um personenbezogene Daten im Sinne von § 3 Abs. 1 BDSG.
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
Nach dem Verbots mit Erlaubnisvorbehalt (§ 4 Abs. 1 BDSG) ist alles was nicht erlaubt ist, verboten. Der Einsatz der GPS Tracker ist nur dann zulässig, wenn der BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder eine wirksame Einwilligung des Arbeitnehmers gemäß § 4a BDSG vorliegt oder der GPS Tracker Einsatz ist für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich.
Bei der Einführung von der GPS Tracker ist insoweit eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Der GPS Tracker ist dank des flexiblen Online Ortungsportals auch für spezielle Bedürfnisse anpassbar. Eine genaue Überwachung, Planung und Koordination ist mit dem Online GPS Tracker einfach und schnell möglich.
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